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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

​1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kristina Kling, Eventmanagement . klingt gut (im Folgenden „Agentur“) und ihren AuftraggeberInnen.
1.2. Abweichende Bedingungen der KundInnen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Die Agentur bietet Leistungen im Bereich Eventplanung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1. Angebote der Agentur sind unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Agentur zustande.

4. Preise und Zahlung

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
4.3. Die Agentur ist berechtigt, Akontozahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

5. Pflichten der KundInnen

5.1. KundInnen haben alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
5.2. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. AKM, Lärmschutz, Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Versammlungsstättenverordnung, etc.) sind die KundInnen verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

6. Kündigung

6.1. Der Auftraggeber ist berechtigt. das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich die aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
6.2. Das Recht zur Kündigung steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt abzüglich die aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.

7. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Streiks) nicht stattfinden, ist die Agentur von ihrer Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

8. Haftung

8.1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
8.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
8.4. Für Leistungen Dritter, die im Auftrag der KundInnen beauftragt werden (z. B. Catering, KünstlerInnen, Technik), übernimmt die Agentur keine Haftung.

9. Urheberrechte

Alle Konzepte, Entwürfe und Planungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder Nutzung ohne Zustimmung ist unzulässig.

10. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

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